AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Umweltlabor ACB GmbH
1. Geltungsbereich
Unsere Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen; andere Allgemeine Geschäftsbedingungen weisen wir zurück, wenn sie nicht von uns schriftlich bestätigt werden. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor. Sie sollen schriftlich getroffen werden; jede Partei hat Anspruch auf eine schriftliche Niederlegung.
2. Angebote und Aufträge
Wir halten uns an unsere Angebote 1 Monat seit Datum gebunden, wenn nicht ausdrücklich andere Fristen schriftlich von uns genannt sind. Die Annahme von Aufträgen behalten wir uns 2 Wochen seit Eingang vor. Sie gilt mit dem Beginn der Bearbeitung oder mit der schriftlichen Bestätigung als erfolgt.
3. Rechtsverhältnisse der Proben
3.1 Das Probenmaterial bleibt Eigentum des Auftraggebers. Unsere Haftung für zufälligen Untergang, Verschlechterung oder sonstiger Veränderung des Probematerials ist ausgeschlossen. Wir sind jedoch bereit, Ersatzproben zu bearbeiten, wenn die Ursprungsproben bei von uns durchgeführten Transporten oder in unserem Labor beeinträchtigt worden sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, weitere Proben zur Verfügung zu stellen.
3.2 Nach Durchführung der Untersuchung werden die Proben, soweit sie sich dazu eignen, von uns 3 Monate archiviert und dann entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entsorgt. Wir sind bereit, das Probenmaterial dem Auftraggeber zurückzugeben, wenn dieser es spätestens 2 Monate nach Einlieferung bei uns schriftlich beantragt.
3.3 Werden die Proben nicht innerhalb von 2 Monaten zurückgefordert, werden sie auf Kosten der Umweltlabor ACB GmbH entsorgt.
4. Preise
4.1 Die von uns genannten Preise enthalten alle Aufwendungen für die Durchführung des Auftrages einschließlich des Transportes und einer etwaigen Entsorgung, jedoch verändern sich die Preise nicht dadurch, dass der Auftraggeber den Transport oder die Entsorgung selbst vornimmt. In den Preisen sind Deponiegebühren enthalten. Verändern sich die Deponiegebühren gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, so sind zusätzliche Deponiegebühren vom Auftraggeber gesondert zu erstatten.
4.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der bei der Rechnungsstellung jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5. Zahlungen
5.1 Alle Zahlungen sind ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und bis dahin auf eines unserer angegebenen Konten kosten- und spesenfrei zu leisten. Skonto wird nicht gewährt.
5.2 Wird der Fälligkeitszeitpunkt überschritten, sind geschuldete Beträge auch ohne Mahnung von der Fälligkeit an mit 4 % über dem jeweiligem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen; weitergehende Schadensersatzansprüche werden hierdurch nicht ausgeschlossen.
5.3 Über die Aufträge wird monatlich abgerechnet. Die Rechnungsbeträge sind ohne Abzug innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Rechnung fällig.
5.4 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen mit Ausnahme von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen.
6. Lieferzeiten
6.1 Termine und Fristen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Sie sind immer Circa-Angaben.
6.2 Bei Lieferverzug hat uns der Auftraggeber eine Nachfrist von mindestens 10 Tagen zu setzen und einzuräumen.
6.3 Wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Umstände vorübergehend gehindert sind, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend der Dauer der Behinderung. Wir werden den Auftraggeber unverzüglich über solche Ereignisse unterrichten. Wird durch solche Umstände die Lieferung unmöglich, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
7. Rechte an den Untersuchungsergebnissen
7.1 Alle Urheber-, Erfinder- und sonstige gesetzlich geschützte Rechte, insbesondere auch der Vervielfältigung durch jegliches Medium, an den Untersuchungsergebnissen und Untersuchungsmethoden verbleiben bei uns.
7.2 Wir behalten uns die Veröffentlichung von Untersuchungsergebnissen zu wissenschaftlichen Zwecken in anonymisierter Form unter Wahrung der Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vor. Informationen, die der Auftraggeber als vertraulich bezeichnet, machen wir Dritten nicht zugänglich, ohne zuvor die schriftliche Genehmigung des Auftraggebers einzuholen.
7.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Untersuchungsergebnisse zu dem im Auftrag oder in der Auftragsbestätigung festgelegten Zweck zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte sowie die Nutzung durch Veröffentlichung, insbesondere zur Werbung, ist unzulässig, wenn wir nicht zuvor schriftlich zugestimmt haben. Im Falle der Veröffentlichung sind wir als Quelle zu nennen.
8. Gewährleistung
8.1 Mängelrügen von Vollkaufleuten müssen binnen einer Woche seit Empfang unserer Leistung schriftlich bei uns eingehen; anderenfalls sind Mängelansprüche und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Für Nichtkaufleute gelten die gesetzlichen Fristen.
8.2 Bei Mängeln der Untersuchungsergebnisse haften wir in erster Linie auf Nachbesserung, d. h. wir untersuchen kostenfrei für den Auftraggeber die gleiche Zahl von Proben in gleichem Umfang, die er uns zur Verfügung zu stellen hat. Schlägt die Nachbesserung fehl, sind die Mängelansprüche des Auftraggebers darauf beschränkt, dass er vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern kann.
9. Haftung
9.1 Wir haften für solche Schäden, die auf eigener mindestens grob fahrlässiger Vertragsverletzung oder auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dasselbe gilt für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen.
9.2 Gegenüber Kaufleuten haften wir nur für eigenes grobes Verschulden und das unserer leitenden Angestellten.
9.3 Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
10. Leistungsort und Gerichtsstand
10.1 Leistungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Münster.
10.2 Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Scheck- und Wechselforderungen gilt Münster als Gerichtsstand. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt für unsere Ansprüche gegen den Auftraggeber dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
11. Datenschutz
Die uns aufgrund der Vertragsbeziehungen zur Verfügung gestellten Kundendaten werden gespeichert und nur für interne Zwecke verarbeitet. Wir behalten uns die Weitergabe dieser Daten vor, so weit dieses für die Erfüllung des Auftrages erforderlich ist. Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz gegen Missbrauch geschützt.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Für die Eingehung und Durchführung von Vertragsverhältnissen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland auch bei Beteiligung ausländischer Auftraggeber mit Sitz im In- oder Ausland. Die schuldrechtlichen und sachrechtlichen Beziehungen der Beteiligten richten sich ausschließlich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Handelsgesetzbuch.
12.2 Im Fall der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung des Vertrages sind wir berechtigt, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung und der Billigkeit entspricht.